Lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen gründlich durch. Nur bei Beachtung aller Voraussetzungen ist eine Teilnahme möglich.
Hinweis
Dieser Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram unterstützt, begleitet oder kontrolliert. Der Empfänger der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Henkel Central Eastern Europe Gesellschaft mbH, Erdbergstraße 29, 1030 Wien, Österreich, (im Folgenden „Henkel“ genannt). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden sind nicht an Instagram zu richten, sondern an Henkel.
I. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Mit Teilnahme an dem Cutting Edge akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
1. Durchführung und Teilnahmezeitraum des Wettbewerbs
Ausrichter des Cutting Edge Wettbewerbs (nachfolgend „CE“ oder „Wettbewerb““) ist die Henkel Central Eastern Europe Gesellschaft mbH Erdbergstraße 29, 1030 Wien, Österreich (nachfolgend „Henkel“).
Teilgenommen werden kann in dem Zeitraum vom 31.03.2023 – 28.06.2023 („Uploadphase“). Teilnahmeschluss ist der 28.06.2023 um 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.
1.1 Gewinn
Zu gewinnen gibt es die Cutting Edge Trophäe und den Titel „Gewinner/in“ in einer der nachfolgenden vier Kategorien des Cutting Edge 2023:
- ColourStar
- BlondeMaster
- StylingGuru
- BalayageHero
2. Ablauf des Wettbewerbs und Teilnahmehandlung
2.1 Anmeldungs- und Uploadphase: 31.03.2023 – bis 28.06.2023, 23:59 Uhr
Die Teilnahme am CE setzt voraus, dass sich der Teilnehmer in diesem Zeitraum über die Webseite www.schwarzkopf-professional.at oder Instagram anmeldet und dort seine Fotos hochlädt. Bei einer Anmeldung über die Webseite muss zwecks Möglichkeit der Benachrichtigung über eine etwaige Nominierung der Vorname, der Name, der Salon, die Salonadresse und die E-Mailadresse des Teilnehmers angegeben werden. Die Anmeldung über Instagram gilt als verbindlich, wenn der Teilnehmer seine Fotos unter Verwendung der folgenden drei Hashtags hochlädt (es müssen zwingend alle drei aufgeführt werden):
- #schwarzkopfproAT
- #CuttingEdge
- #[Kategoriename]
Der Teilnehmer versichert, die Frisur des darauf abgebildeten Models selbst und ohne fremde Hilfe erstellt zu haben sowie über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Die Anmeldedaten (Vorname, Name, Salon) gelten während des ganzen Ablaufes, Adressänderungen müssen umgehend mitgeteilt werden.
Es ist möglich, mehrfach, d.h. mit verschiedenen Modellen in einer oder mehreren Kategorien teilzunehmen. Nicht erlaubt ist es jedoch, Fotos desselben Models für mehrere Kategorien bzw. für mehrere Teilnahmen in einer Kategorie zu verwenden.
Pro Teilnahme können bis zu drei Fotos eines volljährigen Modells (Farbe oder Schwarzweiß) eingereicht werden. Jedes Foto darf nur ein Model, egal welcher Geschlechtsidentität, zeigen. Die Modelle müssen jeweils frontal oder seitlich zu sehen sein. Videos, werden nicht akzeptiert.
Computerbearbeitungen und Filter sind gestattet. Das CE-Komitee und Henkel behalten sich jedoch das Recht vor, die Echtheit von Computerdarstellungen in Frage zu stellen. Auf Nachfrage sind Entstehungsbilder einzusenden, um die Authentizität der Frisuren zu prüfen. Bei Schwarzweiß-Fotografien behalten sich das CE-Komitee und Henkel das Recht vor, farbige Fotos zwecks Kontrolle und Publikation anzufragen.
Fotografien, die in einem Shooting mit professionellem Fotografen und Equipment entstanden, sind nicht zulässig und werden disqualifiziert.
2.2 Öffentliche Votingphase: 30.06.2023 – 09.08.2023
Während der öffentlichen Votingphase kann jede natürliche Person, die sich ordnungsgemäß auf der Website www.schwarzkopf-professional.at registriert hat, ihren Favoriten pro Kategorie unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens sowie ihrer Mailadresse wählen. In dieser Votingphase sind pro Kategorie die jeweils 10 (zehn) Teilnehmer bzw. Fotos mit den höchsten Votings kenntlich gemacht.
2.3 Juryphase: 11.08.2023 – 23.08.2023
Nach Abschluss der öffentlichen Votingphase werden pro Kategorie die 10 (zehn) Teilnehmer mit den höchsten Votings anonym von einer unabhängigen Jury, bestehend aus unabhängigen Friseuren, bewertet. Pro Kategorie werden von der Jury 5 (fünf) Teilnehmer nominiert, die in die engere Auswahl kommen.
2.4 Nominierung: 25.08.2023
Die jeweils 5 (fünf) Nominierten pro Kategorie werden am 25.08.2023 entweder per E-Mail oder per Instagram Nachricht benachrichtigt. Die Namen der Nominierten werden zudem auf der Webseite www.schwarzkopf-professional.at bzw. auf den Social-Media-Kanälen von Henkel, Schwarzkopf Professional und eventuellen Partnern veröffentlicht. Die 5 (fünf) Nominierten pro Kategorie werden von Henkel zu der Verleihung des Awards eingeladen. Die Dauer der Reise beträgt 3 Tage. Die An- und Abreise zur Verleihung sowie Unterbringung werden von Henkel übernommen. Der genaue Termin und Ort werden noch bekannt gegeben.
2.5 Bekanntgabe der Gewinner/innen: September 2023
Die Bekanntgabe und Ehrung der vier Gewinner/innen der einzelnen Kategorien erfolgt während der Verleihung des Cutting Edge Awards im September 2023. Der genaue Termin und Ort werden noch bekannt gegeben.
Der Gewinn kann nicht alternativ in bar ausgezahlt werden. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
3. Die vier Kategorien
3.1 ColourStar
In dieser Kategorie steht das Thema Farbe im Fokus. Auf allen Einreichungen muss eine deutliche Veränderung der Haarfarbe erkennbar sein. Haarteile dürfen nur bis zu max. 50% in der Frisur verwendet werden und müssen sichtbar sein. Die Farbveränderung darf sich nicht nur auf das Haarteil beziehen. Dem Thema Blondieren und Aufhellung wird in dieser Kategorie keine Beachtung geschenkt.
3.2 BlondeMaster
In dieser Kategorie steht das Thema Blond im Fokus und bei allen Haarmodellen muss eine Blondierung, Hellerfärbung oder Nuancierung stattgefunden haben. Haarteile dürfen nur bis zu max. 50% in der Frisur verwendet werden und müssen sichtbar sein. Die Farbveränderung darf sich nicht nur auf das Haarteil beziehen.
3.3 StylingGuru
In dieser Kategorie steht das Thema Styling im Fokus. Auf allen Einreichungen muss eine deutliche Veränderung im Styling erkennbar sein. Styling umfasst eine Veränderung in der Haarstruktur, einen Schnitt oder das Styling einer Frisur. Haarteile dürfen nur bis zu max. 50% in der Frisur verwendet werden und müssen sichtbar sein. Die Styling Veränderung darf sich nicht nur auf das Haarteil beziehen.
3.4 BalayageHero
In dieser Kategorie stehen weiche Farbverläufe im Fokus, diese können einen hellen, blonden Farbverlauf zeigen, aber auch einen im braunen oder rötlichen Bereich. Balayage ist ein französisches Wort mit der Bedeutung „fegen“. Es beinhaltet High- und Lowlights, die frei mit der Hand auf zufällig ausgewählte Strähnen aufgetragen werden, um reflektierende Effekte und Leuchtkraft zu erhalten. Der Großteil der Farbe konzentriert sich auf die mittleren Längen und die Spitzen. Haarteile dürfen nur bis zu max. 50% in der Frisur verwendet werden und müssen sichtbar sein.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind
a) alle angestellten und selbständigen Friseure/Friseurinnen sowie
b) alle in der Ausbildung befindlichen Friseure/Friseurinnen (mit mindestens sechs 6 Monaten Ausbildung),
die das 18. Lebensjahr vollendet, einen Wohnsitz in Österreich haben, mindestens 60 % des Jahres in Österreich tätig sind. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass alle Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und nur in einem Land am Wettbewerb teilnehmen.
Die Teilnahme am CE ist über Instagram oder der Website www.schwarzkopf-professional.at nur im o.a. im Zeitraum möglich. Damit die Beiträge der Teilnehmer auf Instagram für Henkel sichtbar sind, muss der Instagram Account der Teilnehmer in den Privatsphäreneinstellungen auf „öffentlich“ gesetzt werden. HENKEL behält sich das Recht vor, von Teilnehmern einen Nachweis für die Erfüllung der Teilnahmebedingungen einzufordern.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Mitarbeiter der betreuenden Agentur sowie von Henkel und der mit Henkel verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige.
5. Urheber- und Nutzungsrechte an den Fotos
Mit der Teilnahme und der Einreichung der Fotos bestätigt der Teilnehmer, dass er die Frisur auf den Fotos selbst und ohne fremde Hilfe erstellt hat, Urheber der Fotos ist, über alle Rechte an den hochgeladenen Fotos verfügt, und die Fotos frei von Rechten Dritter sind sowie keine Rechte Dritter verletzen. Der Teilnehmer haftet dafür, dass von ihm eingereichte Fotos nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Der Teilnehmer wird Henkel gegenüber allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.
Sind Personen auf eingereichten Fotos erkennbar, ist von dem Teilnehmer jedenfalls vor Einreichung im Rahmen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts deren Einverständnis mit der Einreichung und späteren Veröffentlichung, einzuholen.
Der Teilnehmer räumt Henkel und den mit Henkel verbundenen Unternehmen die einfachen, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Fotos unentgeltlich ein. Dies schließt den Einsatz der Fotos in Mediakampagnen (national und international) sowie weiteren Werbe- und Verwertungsmaßnahmen (z.B. Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken) mit ein. Einen Anspruch auf Veröffentlichung haben die Teilnehmer nicht.
6. Ausschluss bestimmter Personen
Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, behält Henkel sich das Recht vor, diesen Teilnehmer in jeder Phase von der Teilnahme am CE auszuschließen.
Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen kann das CE-Komitee und Henkel Nominierungen oder Gewinne auch nachträglich aberkennen und zurückfordern.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Henkel Inhalte, die nicht im Zusammenhang mit CE stehen und anstößige Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen, nicht toleriert und diese umgehend gelöscht werden. Dazu gehören z.B. Inhalte, die obszön, pornographisch, bedrohend, zu Gewalt auffordernd, diskriminierend, rassistisch, beleidigend, Dritte herabsetzend, werbend für Dritte, irreführend oder gesetzeswidrig sind, sowie Inhalte, die gegen Rechte Dritter (inklusive Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verstoßen.
7. Abbruch bzw. vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Henkel behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Henkel insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren in Computersystemen, Manipulation oder Fehler in der Hard-/Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels erschwert, beeinflusst, unmöglich wird oder nicht gewährleistet werden kann.
Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann Henkel von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.
8. Haftung
Henkel wird mit Aushändigung des jeweiligen Gewinns von allen Verpflichtungen frei.
Henkel haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner allenfalls zur Verfügung gestellten Zusatzgewinne und/oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnabwicklung. Etwaige Ansprüche sind unmittelbar an den Kooperationspartner zu richten.
Für Rechts- und Sachmängel haftet Henkel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Henkel haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Service, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn die Schäden von Henkel (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden oder es um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.
Eine Haftung für die gemäß Ziffer 6 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.
9. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Henkel unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
Die Teilnahmebedingungen können jederzeit von Henkel ohne gesonderte Benachrichtigung und Angabe von Gründen geändert werden, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen (insbesondere COVID-19) erforderlich ist.